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Elternmitwirkung in der Schule
Die Klassenpflegschaft ist das erste Glied in der Kette der Elternmitwirkung. Zu Beginn jedes Schuljahres wird in den
einzelnen Klassen ein/e Vertreter/in und sein/ihr Vertreter/in gewählt. Der/die Vorsitzende beruft nach, Absprache mit den
Stammgruppenlehrern, die Klassenpflegschaftssitzung(en) ein. Die Planung und Terminfindung liegt dabei weitestgehend in der
Entscheidung des/der Vorsitzenden. Das mag jetzt kompliziert klingen, ist es aber nicht.
Die wichtigste Aufgabe ist den Kontakt mit den anderen Eltern zu halten und auch zu den Lehrern und dabei für beide Seiten als
Ansprechpartner zu fungieren. Sehr beliebt sind auch immer wieder Elternstammtische, die außerhalb der Schule stattfinden und
sehr zu einem guten Miteinander beitragen.
Die Schulpflegschaft ist das oberste Gremium auf der Ebene der Schule und setzt sich aus allen gewählten
Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Die stellvertretenden Klassenpflegschafts-vorsitzenden und der Schulleiter oder
dessen Vertretung nehmen mit beratender Stimme teil.
Die Vorsitzenden werden aus den Reihen der Klassenpflegschaft gewählt. Jeder Klassenvertreter kann sich für dieses Amt
vorschlagen (lassen). Der Vorstand ist die Verbindung zwischen Schulleitung und Eltern.
Die Schulpflegschaft soll die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule vertreten. Die Schulpflegschaft ist daher
ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der
Schulleitung können so über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Nach Möglichkeit
sollen Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Es finden
drei bis vier Sitzungen im Jahr statt, wenn erforderlich auch schon mal außerordentliche Sitzungen, wir bemühen uns
als Vorstand die Tagesordnungen nicht zu umfangreich aber dennoch interessant zu gestalten - für Anregungen aus der gesamten Elternschaft sind wir offen und dankbar.
So wurde nach Beschwerden aus der Elternschaft über die Situation in den Schulbussen ein Gespräch mit dem VMR geführt und daraufhin das Projekt "Busbegleiter" ins Leben gerufen (Das nur als Beispiel).
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertretern der Lehrer, der Schülervertretung und Mitgliedern der Schulpflegschaft.
Die Mitwirkung der Schulkonferenz erstreckt sich in der Regel auf folgende Bereiche in der Schule:
- Organisation des Schullebens und des Unterrichts: Schul- und Hausordnung, Stunden- und Pausenordnung, Raumverteilung.
- Schutz der Schüler: Maßnahmen der Schulwegsicherung und Schülerbeförderung und der Unfallverhütung in der Schule.
- Schulveranstaltungen: Schulpartnerschaften und Grundsätze für Schullandheimaufenthalte, Besichtigung von Betrieben und Museen u.ä., Wandertage.
Der Vorsitz der Schulkonferenz liegt meistens beim Schulleiter oder seiner Vertretung.
An den Fachkonferenzen dürfen alle interessierten Eltern teilnehmen. In der Regel finden Fachkonferenzen ein bis zwei
Mal im Jahr zusammen mit den Fachlehrern statt.
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der
Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung
der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und
Rechenschaftslegung.
Das klingt jetzt kompliziert, aber hier können die Eltern z.B. über die Anschaffung neuer Schulbücher mit entscheiden, die
Verwendung von Unterrichtsmaterialien (anschaffen eines Taschenrechners in Mathe, ...) Die Anzahl der Elternvertreter richtet
sich nach der Größe des Fachbereichs.
» Broschüre "Elternmitwirkung" (PDF-Dokument)«
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW.
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